GECCI Rent And Buy®

Für mehr Überblick
und volle Kontrolle

Sie wollen Ihr Traumhaus bauen? Wir helfen Ihnen dabei. Mit unserem Mietübereignungsmodell GECCI Rent And Buy® haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunsch nach einem Eigenheim zu verwirklichen. Und das ohne Kreditvergabe, ohne Anzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen GECCI Rent And Buy® und herkömmlichen Baufinanzierungen?

  • kein Eigenkapital notwendig (0 % Anzahlung)
  • keine Schlussrate (komplette Tilgung während der Laufzeit)
  • feste Laufzeit (mindestens 23 Jahre, maximal 32 Jahre)  
  • feste und kalkulierbare monatliche Zahlungen
  • fester Zinssatz (ab 1,65 bis 2,11 %)
  • ohne Bankenkredit (bankenunabhängig)

Familienfreundlich und mit Weitblick

Wir ermöglichen Ihnen als Bauherr eine komfortable und überschaubare Möglichkeit Ihr Haus zu bauen und bei Erfüllung unseres Mietübereignungsvertrages gehört das Haus anschließend Ihnen. Unser Modell kommt ohne Kreditvergabe durch Banken oder Sparkassen aus.

Kein Eigenkaptal
Kein Eigenkaptal
STARKE SICHERHEIT
STARKE SICHERHEIT
HOHE BAUQUALITÄT
HOHE BAUQUALITÄT
KLAR & ÜBERSICHTLICH
KLAR & ÜBERSICHTLICH
STABILER MIETZINS
STABILER MIETZINS
PERSÖNLICHE BERATUNG
PERSÖNLICHE BERATUNG
FESTE LAUFZEIT
FESTE LAUFZEIT
GLEICHBLEIBENDE MIETE
GLEICHBLEIBENDE MIETE

Fakten und Ihre Vorteile im Detail

Kein Eigenkapital nötig

Die gesamten Kosten für das Haus und das Grundstück werden in Form einer monatlichen Mietzahlung verrechnet. In der Miete sind bereits alle Kosten enthalten, so dass – anders als beim Mietkauf – keine Schlussrate zu leisten ist. Die monatliche Miete beinhaltet: Zinsen, Nebenkosten (persönlicher Wasser- und Stromverbrauch sind ausgenommen), Heizung (bis € 650,- pro Jahr) und Verwaltungskosten.

Für die individuelle Planung und Baubetreuung Ihres Eigenheims werden ca. 10 % der Bausumme berechnet. Diese Kosten beinhalten u.a. alle Leistungen für die Planung, Baubetreuung und -überwachung Ihres Hauses sowie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen beim Bauamt. 5 % der Planungskosten sind bereits in die Miete eingerechnet und müssen nicht gesondert gezahlt werden. Die anderen 5 % werden bei Vertragsabschluss fällig und können in monatlichen Raten bezahlt werden.

Stabiler Mietzins

Keine Belastung oder Unsicherheit durch steigende oder schwankende Kreditzinsen. Die Zinsen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit niedrig und stabil. Abhängig von Vertragsdauer und -konditionen liegt unser Sollzinssatz zwischen 1,65 und 2,11 %.

Feste Laufzeit

Die Höhe Ihrer Miete ergibt sich hauptsächlich aus folgenden drei Faktoren: Grundstückspreis, Hausbaukosten und Laufzeit. Somit können Sie mit der Festlegung der Mietlaufzeit komfortabel die Höhe Ihrer monatlichen Miete festlegen bzw. steuern. Sie selbst entscheiden über die Höhe Ihrer monatlichen Belastung. Wichtig ist nur: Die Laufzeit muss zwischen 23 und 32 Jahren liegen.

Keine Schlussrate

Der Mieter übernimmt nach Ablauf einer festgelegten Vertragslaufzeit, in der er eine monatliche Miete zahlt, als Eigentümer das Haus von GECCI. Eine Schlusszahlung, Ablöse oder ähnliches wird nicht fällig.

Massivhaus

Sie suchen sich aus unserem Musterhauskatalog Ihr Wunschhaus aus. Dann planen und kalkulieren wir zusammen alle Anpassungen und Details – ganz individuell nach Ihren Wünschen. In solider Massivbauweise und nach aktuellen Energiestandards wird dann gebaut.

Externe Kosten erst als Eigentümer am Ende der Vertragslaufzeit fällig

Die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer werden für Sie erst nach Übereignung des Hauses mit Eintrag ins Grundbuch fällig.

Der starke Partner

Gecci ist von Anfang an an Ihrer Seite und steht Ihnen beratend bis zum Ende der Laufzeit, der Überschreibung Ihres Hauses, zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der Kostenaufstellung, übernehmen die komplette Bauplanung inklusive aller notwendigen Genehmigungen und bauen Ihr Haus für Sie. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner während der gesamten Vertragslaufzeit.

Von Experten geprüft

Das Modell wurde von unabhängigen Experten bzw. Wirtschaftsprüfern geprüft und positiv bewertet.

Hohe Sicherheit / Notarielle Beurkundung / Insolvenzfestigkeit

Das Recht des Bauherren zur Eigentumsübertragung wird bei Vertragsabschluss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.

Selbst im Insolvenzfall des Anbieters bleiben die Rechtsansprüche des Bauherrn im Bezug auf die Immobilie geschützt und erhalten.

Dies wird durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei bestätigt, deren Partner u.a. Mitglied in den Arbeitskreisen Insolvenzrecht und Sanierung sowie Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Diese Spezialisten für Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensberatung haben das Immobilien-Mietübereignungsmodell Gecci Rent and Buy bezüglich der Rechtsfolgen für die Käufer/Mieter (= den Bauherrn) im Falle einer Insolvenz des Verkäufers/Vermieters unter dem besonderen Gesichtspunkt der Insolvenzfestigkeit einer erteilten Auflassungsvormerkung (§ 106 InsO) geprüft. Ihr Ergebnis: Insolvenzfest.

Mietausfallversicherung

Unsere Häuser sind von uns für jeweils sechs Monate gegen Mietausfall versichert.

Kündigungsfristen

Volle Flexibilität während der gesamten Mietzeit, d.h. das Mietverhältnis kann vom Bauherren jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden – wie bei einem normalen Mietvertrag.

Keine Verschuldung

Kein Bankkredit und keine Verschuldung notwendig, da nur laufende Mietzahlungen geleistet werden.

Sonderzahlungen

Sie haben die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen die Laufzeit zu verkürzen und somit das Haus vorzeitig abzuzahlen.

Schutz vor steigenden Mieten

Ihre Mietzahlung an uns für Ihr Eigenheim bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit stabil. Nur die Betriebskosten (Nebenkosten, Steuern, Versicherungen und Verwaltung) werden an die tatsächlichen Preise angepasst.